Jugendehrung

Gerade ihr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seid besonders wichtig, prägt ihr doch deutlich unsere Zukunft. Aus diesem Grund möchte der BDK RML auch die Jugend ab 10 bis 25 Jahre mit einer Ehrung belohnen.

Diese Ehrung wird zusammen mit einer Urkunde und einem kleinen Präsent überreicht.

Ordensregeln Jugendorden RML

Beschlussfassung in der Präsidiumssitzung vom 16. Oktober 2023 in Schweich-Issel.

Zuletzt geändert durch Beschlussfassung in der Präsidiumssitzung am 08.04.2024.

Voraussetzung
Für die Verleihung ist die Mitgliedschaft in einer dem Landesverband Rhein-Mosel-Lahn e.V. im BDK e.V. angeschlossenen Gesellschaft und 1a.) eine mindestens zweijährige Aktive Tätigkeit und 1b.) die zu ehrende Person muss zwischen 10 und 25 Jahre alt sein.

Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Jugendordens sind schriftlich und mit einer Begründung (siehe 1a) vom Vorstand der Gesellschaft, bei der die zu ehrende Person Mitglied ist, an das Präsidium (die Geschäftsstelle) des Landesverbandes Rhein-Mosel-Lahn e.V. zu richten.

Geschäftsstelle: Fröhlicherstr. 27 in 54293 Trier, E-Mail: geschaeftsfuehrer@bdk-rml.de

Kosten des Ordens sowie Zahlungsweise
Die Kosten des Jugendordens mit Urkunde sowie Schatulle belaufen sich zurzeit auf 20,00 € pro Stück, diese sind vom Antragsteller dem Antrag als Verrechnungsscheck beizufügen, beziehungsweise auf das Konto des Landesverbandes zu überweisen.

Sparkasse Trier IBAN : DE 50 5855 0130 0000 9849 97 BIC:TRISDE55

Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Jugendordens mit Urkunde und Schatulle erfolgt durch die/den jeweilige/n Jugendbeauftragte/n, ein Präsidiumsmitglied oder durch eine vom Präsidenten beauftragte Person.

Ordensbuch
Für die Jugendehrung wird ein Ordensbuch beim Landesverband RML geführt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.

Sie wollen mit Ihrem Verein im Landesverband Rhein-Rosel-Lahn e.V. Mitglied werden? Es lohnt sich!

Jetzt Mitglied werden